Was steht bei aktuellen Fendt als Fahrzeugart im Fahrzeugbrief

  • Hallo zusammen ,


    hört sich erstmal doof an hab aber einen wichtigen Hintergrund


    Ich bekomme im Februar einen neuen Wagen mit 1800 Kg .
    Mein Auto hat leer 1735 kg.


    Somit ist der Faktor für die 100 km/h nicht gegeben.


    Steht nun Anhänger im Brief kann bei vorhandener Schlingerkupplung und aktiven Bremssystem (ATC) mit dem Faktor 1,1 bzw. 1.2 gerechnet werden!


    Ansonsten bliebe nur PKW Leergewicht auflasten ,Fendt ablasten oder einfach ignorieren und trotzdem 100 fahren.

  • Für Wohnwagen gilt der Faktor 1,0, sofern eine Antischlingereinrichtung drin ist... Ohne der Faktor 0,8... steht so in der Ausnahmeverordnung...


    Zusätzlich steht im Fahrzeugschein unter den Bemerkungen dann das Mindestgewicht des Zugfahrzeugs für Tempo 100 drin, in Deinem Fall dann 1800 kg...

    Bisher Wohnwagen von Hobby, Knaus, Fendt, LMC und noch mal Fendt..... seit Juli 21 ein Wohnwagen von Forster mit eigenem Antrieb

    :prost:

  • Ok, im Bürstner stand der Passus zum Zugfahrzeug nicht drin.
    Unter Fahrzeug stand nur Anhänger somit konnte durch das IDC und der Winterhoff Antischlingerkupplung der Faktor 1,2 angesetzt werden.


    Nur war es mir da Wurscht da der nur 1350 kg hatte

  • Ansonsten bliebe nur PKW Leergewicht auflasten ,Fendt ablasten oder einfach ignorieren und trotzdem 100 fahren.

    Pfui... sowas darfst du nicht denken geschweige den hier schreiben :D:D
    Obwohl es wahrscheinlich viele so machen und mehr wie 80 fahren.


    Sicher ist die Sinnhaftigkeit einer Tempo 100 Plakette davon abhängig, wo man wohnt und wohin man im allgemeinen in den Urlaub fährt. Wir haben beispielsweise bis zu den Grenzen Österreich, Schweiz, Frankreich jeweils weniger wie 100 km Entfernung und fahren auch allermeistens in den Süden. Wir haben auf Grund des WW Gewichts sowieso keine 100er Zulassung.
    Natürlich fahren wir ausschliesslich Temp 80 :whistling::whistling:


    Auf gar keinen Fall empfehle ich dir zu rasen. Wenn du aber statt 80 Tempo 90 fahren würdest, wird es in Deutschland eher sehr sehr selten ein Ticket geben. Auch die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz sind eher im theoretischen Bereich.
    Was du draus machst ist deine Sache. Ich würde mich nicht irre machen, weil ich keine 100er Plakette drauf habe.


  • Hallo Anwofa!


    Wenn der neue WW eine 100er Zulassung hat, bekommt er eh das 100 Schild hinten aufgeklebt. Heißt dann aber noch lange nicht, dass er 1ü0 kmh fahren darf :)

  • Mein Auto hat leer 1735 kg.

    Schon mal nachgewogen ?
    Sind meist bis zu 100 kg schwerer - dann die Karre beim TÜV/STVA hochsetzten lassen......
    Ein Vormittag plus ca. 40,00


    Gruß Thomas

  • Das ist das Gewicht aus dem Schein.
    Ich denke auch das es mehr ist,alleine durch die Anhhängerkupplung.

  • Dann würde ich nachwiegen und wie beschrieben eintragen lassen. Denke, dass du dann auf dein benötigtes Gewicht kommst. Alle Flüssigkeiten des Autos auf Maximum auffüllen natürlich.


    Bei unserer E- Klasse waren es real 140kg mehr als zu dem was im Schein steht.

  • Interessante Fragestellung.


    Bei einem neuen Wohnwagen sollte in den Papieren "SDAH Wohnwagen" stehen, also Starrdeichselanhänger als Wohnwagen. Manchmal steht dort auch nur Wohnanhänger oder was ähnliches. Somit gilt Faktor 1,0 bzw. 0,8 beim rechnen.


    Was passiert nun, wenn in den Papieren nur SDAH oder Anhänger steht? Kann man dann wirklich mit Faktor 1,1 oder 1,2 rechnen?
    @dritter Woher hast du diese Info, dass dies möglich wäre? Gerne lasse ich mich davon überzeugen, aber aktuell sieht meine Auffassung dazu noch so aus:


    Aus der "CoC" des Wohnwagens die Art des Anhängers und die Einhaltung von Normen hervorgehen, insbesondere, wenn der Wohnwagen vor Werk aus die Voraussetzungen der "100" erfüllt und keine nachträgliche Eintragung erfolgte. Sollte die Übertragung in die Fahrzeugpapiere dann nicht ganz korrekt erfolgt sein, erlaubt dieses wohl nicht ein Gesetz bzw. eine Regelung zu seinem Vorteil auszunutzen. Bei einer nachträglichen Abnahme und Eintragung der "100" sollte dem TÜV-Prüfer auffallen, dass vor ihm ein Wohnwagen steht.


    Außerdem schreibt die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO von "Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern".


    Auch dies richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten und nicht den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren, da der starre Aufbau und die hydraulischen Schwingungsdämpfer nur selten oder gar nicht in den Papieren eingetragen sind. Es gibt ja auch Wohnwagen mit Klapp- oder Faltwänden und meist ältere Modelle ohne Dämpfer.


    Somit bin ich beim Wohnwagen weiterhin bei den 0,8 und 1,0. Gebe aber zu, dass es teilweise verwirrend ist, was nun zutrifft. Ich habe einen Anhänger, bei dem der Faktor 0,8 angewandt werden müsste (keine ASK vorhanden), bei der nachträglichen Eintragung aber falschrum gerechnet wurde, also die Mindest-Leermasse des PKW deutlich zu niedrig angegeben wurde.


    Unabhängig von der Fragestellung würde ich den Wohnwagen aber weder ablasten, noch auf die 100-Plakette verzichten. Wenn ich im Verkehr mitschwimme sieht der hinterherfahrende Beamte ja nicht, dass mein Zugfahrzeug möglicherweise 10 Kilo zu leicht ist und außerhalb von Deutschland gelten sowieso wieder andere Regeln. Der Hinweis, die Papiere des Zugwagens auf das tatsächliche Leergewicht zu korrigieren, ist aber gut :thumbup:

  • Die Info hatte ich damals vom Fahrwerkshersteller BPW.
    Ich hatte damals den Prototypen des IDC auf der Messe gewonnen und im Werk verbaut bekommen.


    Die hatten sich da natürlich kundig gemacht und den Faktor von 1,2 genannt .


    Die Ausnahmeverordnung 9 ist wenn man sie mal komplett liest ,zumindest in meiner Interpretation,nicht eindeutig !



    Das Auflasten des Autos hatte ich ja auch schon in Erwägung gezogen.



    Vermutlich mache ich mich selber nur unnötig bekloppt.


    Wenn ich sonst andere Anhänger sehe und denke was die doch überladen sind

  • Hallo Anwofa!


    Wenn der neue WW eine 100er Zulassung hat, bekommt er eh das 100 Schild hinten aufgeklebt. Heißt dann aber noch lange nicht, dass er 1ü0 kmh fahren darf :)

    :D:D:D


    Schon klar........ Je nachdem wer den WW zulässt. Wir haben das Schild nicht aufgeklebt, weil wir eh nicht so schnell fahren dürfen.

  • Die Info hatte ich damals vom Fahrwerkshersteller BPW.
    Ich hatte damals den Prototypen des IDC auf der Messe gewonnen und im Werk verbaut bekommen.


    Die hatten sich da natürlich kundig gemacht und den Faktor von 1,2 genannt .

    Okay, danke für die Info, deren Argumentationskette hätte mich interessiert, da lerne ich gerne dazu.


    Die Ausnahmeverordnung 9 ist wenn man sie mal komplett liest ,zumindest in meiner Interpretation,nicht eindeutig !

    Ja, einige Sätze muss man mehrfach lesen und auf sich wirken lassen, wobei ich durch Studium und Beruf im Lesen von Rechtsquellen etwas Übung habe. Aber wie ich oben schon beschrieben habe, habe ich ja auch eine falsche Eintragung bekommen, vom Prüfer falsch aufgeschrieben, vom Amt nicht beanstandet - somit haben ja selbst "Profis" ihre Probleme damit.


    Das Auflasten des Autos hatte ich ja auch schon in Erwägung gezogen.

    Damit wärst du dann in jedem Fall auf der sicheren Seite.


    Vermutlich mache ich mich selber nur unnötig bekloppt.


    Wenn ich sonst andere Anhänger sehe und denke was die doch überladen sind

    Das auf jeden Fall.


    Die einzigen Fälle, von denen ich gelesen (also nichtmals selbst erlebt oder gehört), wo es um strittige Entscheidungen bezüglich der "100" ging, waren Blitzerfotos von vorne auf der Autobahn (Vorwurf: Gefahren ~ 100 km/h, Gespann erlaubt 80 km/h). Da liegt die Beweislast, also dass dieser Verstoß begangen wurde - bei der Behörde. Hier wurde bereits nach einem Foto der Anhängerpapiere das Verfahren seitens der Behörde eingestellt. Im Prinzip hätte man ja noch weiter ermitteln können, z.B. in Richtung Zugfahrzeug (ABS vorhanden, Leergewicht), ordnungsgemäß angebrachte Plakette und Stoßdämpfer am Wohnwagen etc. Da aber - wie gesagt - die Beweislast bei der Behörde liegt, wäre da aber der Aufwand zu groß, weiter zu ermitteln und die Sache hatte sich somit erledigt.


    Wenn es wirklich strittig ist, ob ein Verstoß begangen wurde oder nicht, würde vermutlich bei kleineren Angelegenheiten mit einer sachlichen Argumentation (und dazu zähle ich auch die Sache mit dem richtigen Rechenfaktor) das Verfahren spätestens vor Gericht eingestellt werden - meiner Einschätzung nach.

  • Bei mir steht "SDAH Wohnwagen" im Fahrzeugschein.


    Fendt Diamant 495 SFB aus 2012

    Wer ander'n eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurstbratgerät!!!

  • Das ist das Gewicht aus dem Schein.
    Ich denke auch das es mehr ist,alleine durch die Anhhängerkupplung.

    Hallo Klaus,


    schau mal in die COC-Papiere von Deinem Auto, da steht unter Punkt 13.2 das tatsächliche Leergewicht mit Zusatzausstattung. Wenn das Ausreichend ist kannst Du dieses in den Fahrzeugschein nachtragen lassen. Kostet 11,20€.


    Gruß Rene

  • Wir haben es andersherum gemacht - bei klebt ein "80 km/h" Schild am Heck des Anhängers. Da halten wir uns auch dran und wer uns überholen möchte, kann das jederzeit machen - egal ob PKW, Bus oder LKW.
    Ich habe keine Lust, jedes Mal, wenn wir eine Grenze passieren, zu überlegen wie schnell oder langsam wir fahren dürfen.

  • Hallo Klaus,
    schau mal in die COC-Papiere von Deinem Auto, da steht unter Punkt 13.2 das tatsächliche Leergewicht mit Zusatzausstattung. Wenn das Ausreichend ist kannst Du dieses in den Fahrzeugschein nachtragen lassen. Kostet 11,20€.


    Gruß Rene

    Danke für den Tip!


    In meiner COC gibt es nur Punkt 13 und da steht das selbe wie im Schein

  • Ich habe keine Lust, jedes Mal, wenn wir eine Grenze passieren, zu überlegen wie schnell oder langsam wir fahren dürfen.

    Hallo,
    musst du aber trotzdem: je nach Land gelten auf Landstraßen wieder andere Geschwindigkeiten. Z.B. Italien und Österreich 70 KM/H

  • Danke für den Tip!
    In meiner COC gibt es nur Punkt 13 und da steht das selbe wie im Schein

    Stimmt hatte auch schon mal eine COC von Mercedes in der Hand, wo es den Punkt 13.2 nicht gab. Da war es dann aber am Ende unter Anmerkungen zu finden "zu 13: ausstattspez: 1756".


    Gruß Rene

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