Gasprüfung

  • Brauche ich die Untersuchung auch, wenn ich nichts fest verbaut habe

    was hast du denn ? WW oder WM ?


    bei einem WW ist die Gasprüfung zur Zeit noch keine Pflicht, es gibt aber CP's die in ihrer Nutzungsordnung darauf bestehen.


    Wenn du ein WM hast, dann ist die Gasprüfung Pflicht um die HU zu bestehen.


    Also, welchen Stand der Dinge hast du?

  • Im übrigen irrt, wer sagt diese Manometer zeigen eh nur voll oder leer an.

    Sstimmt.

    Das stimmt solange die Flasche offen ist, nicht aber bei geschlossener Flasche.

    Mit Ventil auf, stimmt auch.


    Die Druckwertanzeige zeigt bei Füllung wirklich (und leider nur indirekt) die Flaschentemperatur an, jedoch kein Füllstand.

    Wenn sie leer geht, sinkt der Druck bei Gasabhahme dann schnell gegen null.


    Es bleibt also zum feststellen der Füllgewichts nicht erspart, die gesamte Flasche zu wiegen und das Taragewicht davon abzuziehen, wenn es genau sein soll.

  • Gültige Gasprüfung ist bei HU nicht mehr erforderlich.

    Beitrag #1


    Anderer Name / Prüfung ja - Gasprüfung nein

  • Als ich am letzten Donnerstag den Blick auf das Thermometer fallen lies deutete sich Frost an. Da schon Wasser aufgefüllt war bin ich also in den Knaus um dort die C6 auf 5 Grad einzustellen. Nur Sicherheitshalber.

    Natürlich kam was kommen musste:


    Ein Alarm der nicht im Handbuch stand. Also ran ans Werk.

    1. Fehler gelöscht - er kam natürlich wieder

    2. Flasche 1 getauscht, vielleicht leer - wieder der Fehler.

    3. Flache 3 getauscht - kein Erfolg

    4. Duo Control noch einmal geprüft - 15 Min warten, dann neuer Reset - Fehler kommt wieder.

    6. Obigen Artikel im netz gefunden und studiert - aha, deshalb 15 min warten.

    7. Herdplatte abgeräumt (BEVA hatte die Kaffeemaschine schon platziert), Gas am Brenner gecheckt - negativ.

    8. Am Gaskasten tiiiiief in die Hocke, Hals verrenkt und ganz oben den Crash-Sensor geprüft - BINGO!

    9. Crash Sensor wieder eingedrückt und arretiert, Check am Gasbrenner - positiv.


    Kaffeemaschine wieder platziert, Fehler zurück gesetzt, 15 min waren ja schon wieder um.


    :xwall: Was das mit der Gasprüfung zu tun hat fragt man sich. Auflösung folgt.


    Zwei Tage zuvor hat unser Freundlicher für 550 EUR Dichtigkeit, Einbau Gassteckdose und Gasprüfung durchgeführt.


    Jetzt frage ich mich:

    Hat er etwa die Gasprüfung bei ausgelöstem Crashsensor gemacht? =O

    War dabei Gasdruck oder Luftdruck Prüfgegenstand? :/


    Die Frage beim Freundlichen selbst bringt nach zwei Tagen nix mehr. :bla:

    Wer weiß denn sowas noch wenn zwischenzeitlich andere Arbeiten die Aufmerksamkeit erfordern? :rolleyes:

    Ausreden sind mir selbst schon genug eingefallen. :wacko:


    Ergo:

    Die nächste Gasprüfung wird eine genaue Prüfung meinerseits aller durchgeführten Arbeiten nach sich ziehen. :evil:

    Und ob der Crashsensor wieder aktiv und nicht ausgelöst ist. :!:


    Wenn dann was faul ist wird reklamiert und der Freundliche kommt in den Spamfilter. :bye:

    „Wer durch des Argwohns Brille schaut sieht Raupen selbst im Sauerkraut“ (W. Busch) ttfn Harald

  • da die Truma Duo Control keinen Absperrhahn hat um die Gasleitung zur Flasche abzusperren muss für die Gasprüfung der Crashsensor ausgelöst werden. die GOK hat einen Absperrhahn verbaut dort ist es einfacher.


    Siehe auch Bedienungsanleitung Seite 13.

  • Demnach hat man 'nur' vergessen sie wieder aufzusperren. :idea:

    Na wartet..... 8)

    „Wer durch des Argwohns Brille schaut sieht Raupen selbst im Sauerkraut“ (W. Busch) ttfn Harald

  • Neue Pflicht ab 1. April 2022

    Ab 1. April 2022 gibt es für alle Beteiligten – Wohnmobilisten und auch Caravaner – eine neue Regelung: die Gasprüfung wird verpflichtend! Und sie wird (bzw bleibt) losgelöst von der HU. De facto stellt letzteres für den Wohnwagenfahrer keine Änderung zum momentanen Status Quo dar. Es ändert sich nur der Umstand, dass die Gasprüfung nun Pflicht werden wird.

    Interessant wird die Frage werden, wer die Kontrollen in Zukunft durchführen darf. Das hat der Gesetzgeber noch nicht geklärt. Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, rät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG)., Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Nur durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette seien Camper im Schadensfall abgesichert.“

    In diesem Sinn bleibt alles beim alten: der verantwortungsvolle Wohnmobilist lässt alle zwei Jahre die Gasanlage in seinem Wohnwagen kontrollieren. Wobei das Ergebnis der Gasprüfung weiterhin keinen Einfluss auf das Erteilen der TÜV-Plakette hat.

    (Quelle: Camping, Cars & Caravans)


    Moin,


    wir haben jetzt das Jahr 2024 und wenn ich es richtig sehe, hat sich hinsichtlich der Gasprüfung immer noch nichts getan, oder?


    Bei der letzten HU in 05/2022 hat sich der TÜV Nord Prüfer noch geweigert, den Wohnwagen ohne Gasprüfung zu prüfen, die er dann natürlich gegen Einwurf einer Münze gleich mitgemacht hat. Inzwischen schreibt der TÜV Nord auf seiner Webseite nur noch, dass sie die Prüfung empfehlen um natürlich weiterhin Geld dafür einnehmen zu können.


    Hat der Gesetzgeber das ganze Thema jetzt schlichtweg seit einem Jahr verschlafen?

  • wir haben jetzt das Jahr 2024 und wenn ich es richtig sehe, hat sich hinsichtlich der Gasprüfung immer noch nichts getan, oder?

    hat sich erledigt :w


    die Gasprüfung bei WM & WW zum bestehen der HU wurde komplett ausgesetzt, man arbeitet aber an einer Neuregelung für die Zukunft.

  • Mir egal , mache grundsätzlich alle 2 Jahre Gasprüfung , dient meiner und anderer Sicherheit

    und wenn mein Wohnwagen nächstes Jahr 10 Jahre alt wird , dann fliegt auch die Duokontrol

    und die beiden Gasschläuche raus , alles Neu , feddisch!

  • das halte ich ähnlich..


    aber zum bestehen der HU braucht man sie nicht mehr..

  • Das ist klar, aber seit dem 1.4.22 wollte man das ja auf anderer Weise verpflichtend regeln und hier ist scheinbar nach 2 Jahren immer noch nichts passiert.


    Der TÜV-Nord Prüfer hat sich letztes mal drauf bezogen, dass Heizungen im Aufbau mitzuprüfen sind (was auch in einer Richtlinie steht, er müsste also im Rahmen der HU zumindestens die Heizung und deren Dichtigkeit prüfen) und meinte, dass macht er nicht umsonst und nur, wenn ich auch die Gasprüfung machen lasse. Auf die Diskussion, dass die prüfungsrelevanten Punkte bei der HU ja wohl nichts extra kosten dürften wollte er nicht eingehen.


    Ich wollt das halt im Nachgang woanders günstiger machen lassen.

  • aber zum bestehen der HU braucht man sie nicht mehr..

    Mal ein wenig Verwirrung stiften: :dance:


    Ja, aber nur die G 607/EN 1949 nicht mehr


    Gasgeräte werden eigentlich bei der HU einer Prüfung unterzogen.

    Das sparte man sich bisher, wenn man die G 607/EN 1949 vorgelegt hatte


    Gruß Thomas

  • dass Heizungen im Aufbau mitzuprüfen sind (was auch in einer Richtlinie steht, er müsste also im Rahmen der HU zumindestens die Heizung und deren Dichtigkeit prüfen)

    nee, nee... im Moment muss da gar nix mit Gas Geräten gemacht werden > alles freiwillig.


    Was die Zukunft bringt wird sich zeigen

  • Das Thema hatte ich letztens auch mit der DEKRA, da ich vorab fragen wollte, ob dort eine Gasprüfung gem. G607 oder Nachfolger durchgeführt werden kann.


    Soweit war das auch alles klar, da ich diese durchführen lasse. Allerdings bekam ich die Antwort: ohne Gasprüfung G 607/EN 1949 wird eine "Dichtheitsprüfung" durch den Beamten durchgeführt werden muss,die kostenpflichtig sei, dabei wird die Anlage unter Druck gesetzt und kontrolliert, ob diese dicht ist. (hatte ich vorher noch nie von gehört) Wenn die Gasprüfung vorliegt, wird darauf verzichtet.Ohne eine dieser beiden Prüfungen gibt's keine Plakete.......


    Das lies mir natürlich keine Ruhe und es entstand eine Diskussion, die allerdings mit dem Hinweis auf das Prüfblatt "Zur nationalen Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG (Amtsblatt L 127, Seite 51, vom 29. April 2014) wurde eine Neufassung der HU-Richtlinie notwendig.


    Pkt 6.1.3 C


    https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/gefahr.gut/strasse/stvzo/hurl17.htm&such=Abgase


    Damit das nicht passiert =O



    Gruß Thomas

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