Frage zum zulässigen Gesamtgewicht F2 und zusätzliche Bemerkung in Zulassungsbescheinigung

  • Hallo an alle!


    Habe eine Frage zum eingetragenen Zulassungsgewicht in meiner Zulassungsbescheinigung. Hier ist in F2 1930kg (blauer Kringel) eingetragen. Im Zusatzfeld unten steht als Zusatzvermerk unter F2 2005kg (roter Kringel)


    Ist dieser Wert nur relevant bei Anhängerbetrieb oder ist das mein zul. Gesamtgewicht allgemein? Ist die Differenz der beiden Werte meine Stützlast von 75kg?


    Grund meiner Frage:


    - Unser Wohnwagen hat ein zGW von 1500kg und meine Freundin hat nur den B-Führerschein. Wenn der Wert 2005kg ausschlaggebend ist, dann wäre sie ja wegen 5kg im Bereich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Oder zählen hier nur die 1930kg.


    Danke im voraus und viele Grüße aus dem Schwabenland

  • Die 2005kg gelten nur im Anhängerbetrieb. Also reicht der reine B Führerschein nicht mehr aus, da wie von dir Richtig erkannt 3505 kg Zug gesamtmasse.

    „Fakten hören nicht auf zu existieren, nur weil sie ignoriert werden.”

    Aldous Huxley (1894 - 1963) Schriftsteller

  • Manche Pkw Hersteller erhöhen das zGG (zulässige Gesamtmasse) bei Anhängerbetrieb um die Stützlast oder einen Wert darunter, oder sie erhöhen die Achslast. Strenggenommen darf mit FS Klasse B nur Fahrzeuge gefahren werden, deren Gesamtmasse 3500 kg nicht übersteigt, also wäre die zulässige Gesamtmasse 5 kg drüber, ob da was geahndet wird, weiss ich nicht.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Könnte man vermutlich auf dem Papier um 5kg ablasten, dann ist Problem gelöst.

    :w Caramichel


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    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • - Unser Wohnwagen hat ein zGW von 1500kg und meine Freundin hat nur den B-Führerschein. Wenn der Wert 2005kg ausschlaggebend ist, dann wäre sie ja wegen 5kg im Bereich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Oder zählen hier nur die 1930kg.

    Dann sollte sie B96 oder noch besser BE machen. Dann stellt sich die Frage zukünftig nicht mehr.

  • Ich habe mich schon dumm und dämlich gesucht im Netz, aber nix gefunden was in meinem Beispiel ähnlich ist!


    Also zählen bei einer Kontrolle die 1930zGG vom Fahrzeug +75kg Stützlast der Wert 2005kg?

    Wir sind nämlich die ganze Zeit am rätseln und waren in dem Glauben dass es wegen 70kg (also 1930+die 1500 von WoWa) mit ihrem FS noch möglich ist, sollte meine bessere Hälfte mal fahren müssen!

  • BE hat den Vorteil der Schulung, um 5 kg Ablasten hat den Vorteil geringerer Kosten ...

    :w Caramichel


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    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Ich frage mal meinen Tüftler bei uns im Autohaus was da möglich wäre!


    Danke für die Idee!

    Wenn ich recht erinnere, musst Du zur Kfz-Prüfstelle (TÜV/Dekra etc.), eine "Ablastung auf dem Papier" durchführen lassen, dass sollte bei 5 kg ohne Herstellerfreigabebestätigung gehen und dann damit zur Zulassungsstelle und eintragen lassen.

    :w Caramichel


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    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Ich glaube der B96 lohnt sich nicht mehr, da das Zuggesamtgewicht meines Wissens nach von 3500kg auf 4250kg in absehbarer Zeit angehoben wird! Oder war das nur für die E-Gurken?


    Egal…wenn Fakt ist, dass die 2005kg der entscheidene Wert ist, dann darf sie halt nicht fahren!


    Hat (vielleicht) auch seine Vorteile! Hab nämlich ein Schaltgetriebe :undweg:


    Gruß Marcel

  • Äh, gilt das was in den Papieren steht oder das was die Waage bei einer Kontrolle anzeigt?

  • Äh, gilt das was in den Papieren steht oder das was die Waage bei einer Kontrolle anzeigt?

    Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse - also das, was in den Papieren steht.

    :w Caramichel


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  • Äh, gilt das was in den Papieren steht oder das was die Waage bei einer Kontrolle anzeigt?

    Die zGG laut Papieren sind maßgebend

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Die zGG laut Papieren sind maßgebend

    Ja genau! Führerscheinrechtlich zählen die Gewichte aufm Papier!


    Sollte in meinem Fall (wenn ich mit 3er Führerschein fahre) der Zug über 3505kg wiegen zahle ich nur für die Überladung!


    Und meine Freundin bekäme eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrelaubnis wegen 5kg auch wenn er weniger wie 3505kg wiegen würde :xwall: :motz:

  • Ja,


    es ist echt so. Auch bitte beachten, dass ausschließlich die Addition der zulässigen Gesamtmassen von Zugwagen und Anhänger zählt.


    Eine evtl. in den Papieren stehende "zulässige Gesamtmasse des Zuges" zählt hier übrigens nicht. Dies ist nur eine technisch zulässige Gesamtmasse, die für die erforderliche FS-Klasse ohne Bedeutung ist.


    Gruß Rainer

  • Eine evtl. in den Papieren stehende "zulässige Gesamtmasse des Zuges" zählt hier übrigens nicht.

    Die steht aber nur im CoC oder? Diesen Eintrag (zGM des Zuges) hab ich noch nie in der ZB Teil 1 gesehen!


    Gruß Marcel

  • BMW macht diesen Mist nicht, das kommt häufiger bei Importfahrzeugen, insbesondere bei französischen Herstellern, vor.


    Man muss übrigens nicht im COC suchen, diese Beschränkung stünde in der ZB unter "Bemerkungen".


    Gruß Rainer

  • Man muss übrigens nicht im COC suchen, diese Beschränkung stünde in der ZB unter "Bemerkungen".

    Ja,

    Dort ist es auch bei meinem Lkw eingetragen


    Gruß Thomas

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