Parkverbot außer Auto/außer LKW

  • Dann gibts da meines Wissens keine Parkplätze für PKW mit Anhänger, denn während das Piktogramm des LKW wie auf 1024-12

    laut §39 (7) StVO explizit LKW "einschließlich ihrer Anhänger" beschreibt, beschreibt das Piktogramm auf 1024-10 laut selbiger Quelle lediglich Personenkraftwagen, ohne den Zusatz "einschließlich ihrer Anhänger"...

    2023:dsee-Camp Übernachtungsoase, Wietzendorf (D); Camping Nordsee, Büsum (D); Calido-Camping, Reinsdorf (D); Campingplatz Gut Kalberschnacke, Drolshagen (D); Camping Fossalta, Lazise (I)

    2022: Camping Tisens, Tisens (I); Camping Fossalta, Lazise (I); Campingplatz Gut Kalberschnacke, Drolshagen (D)

    2021: Camping Gut Horn, Waging am See (D); Weserbergland Camping, Heinsen (D); Achtern Diek, Nordermeldorf (D); Mein Campingpark, Lindlar-Oberbüschem (D)

  • Dann gibts da meines Wissens keine Parkplätze für PKW mit Anhänger, denn während das Piktogramm des LKW wie auf 1024-12

    https://de.m.wikipedia.org/wik…busse_frei,_StVO_1992.svg

    laut §39 (7) StVO explizit LKW "einschließlich ihrer Anhänger" beschreibt, beschreibt das Piktogramm auf 1024-10 laut selbiger Quelle lediglich Personenkraftwagen, ohne den Zusatz "einschließlich ihrer Anhänger"...

    Es gibt Pkw und lkw als Piktogramme, laut StVZO wird zwischen Pkw und Lkw aber über das zGG von 3,5 t unterschieden.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • So hab ich das damals auch gelernt in der Fahrschule, das sich die Verkehrszeichen auf das zGg beziehen spezielle Unterschiede gibt es dann nur noch, wenn z. B. noch als Zeichen ein 2.8t oder 7.5t unten mit dran hängt 😉. Und aus der Erfahrung heraus als LKW-Fahrer national mit jeden Abend Parkplatzsuche, weiß ich auch das bei solcher Beschilderung nur keine LKW'S erwünscht sind. Hat aber nichts mit PKW und Hänger zu tun, die standen da zu genüge rum. Und auch abgestellte PKW-Hänger. Was mich bei meiner Notsuche jedesmal geärgert hat. Also um es kurz und knapp zu sagen "Stell dich da hin und es geht in Ordnung", du darfst. Der Grund warum solche Schilder dastehen in Gewerbegebieten ist eigentlich nur der, das sich manche Kollegen (nenn ich die mal) sich einfach nicht benehmen konnten.


    Gruß Jens

  • Auf BAB Raststätten werden den LKW und den Pkw mit oder ohne Anhänger auch unterschiedliche über die Beschilderung Parkplätze zugewiesen. Es könnte doch auch sein, dass bei LKW Parkplätzen die Parkfläche höher belastbarer ist/ sein muss , wegen dem höheren Gewicht?

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Wenn nur das PKW -Symbol auf dem Zusatzschild (1010-58) steht: kein Gespann, nur PKW


    Wenn das LKW Symbol auf dem Zusatzschild (1010-51) steht: Kraftfahrzeuge (nicht LKW!) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei.

    D.h. Auch hier darf kein WoWa-Gespann mit einem Zugfahrzeug, welches eine zGM unter 3,5 t hat, parken.


    Die Zusatzschilder 1010-59, 1060-32, ebenso 1048-20 schließen PKW-Gespanne ein.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Scheint so zu sein :

    Ge- und Verbote | Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Auf BAB Raststätten werden den LKW und den Pkw mit oder ohne Anhänger auch unterschiedliche über die Beschilderung Parkplätze zugewiesen.

    Nicht nur auf BAB-Raststätten gibts diese Zuweisung. Das Parken ausschließlich für PKW angeordnet wird, hat nach meiner Beobachtung in den letzten Jahren stark zugenommen. Und das kommt so:

    Viele Kommunen haben die komplette Innenstadt vermint. Also ihren bißchen Parkraum bewirtschaftet. Da die Einnahmen rückläufig waren, wurden diese Gebiete ständig vergrößert, teilweise auch bis in Außenbereiche. Die im Kernbereich ansässigen Handwerker, und Unternehmen konnten ihre Fahrzeuge nicht mehr vor Ort parken. Also haben die ihre Ducatos, Anhänger, kleine LKW, etc., in die den Stadtkern umgebenden Wohngebiete abgestellt. Da wollte man diese Fahrzeuge aber auch nicht haben. Dort gingen die Anwohner auf die Palme, weil alles mit irgendwelchen Transportern, usw., zugeparkt war. Deswegen hat dann die Kommune, auf Druck der Anwohner, dieses "Parken nur für PKW" verfügt.

  • Hallo ,


    ja alles bis 3,5 T zählt als PKW und Transporter bzw Kastenwagen wind ja auch meist von den Abmessungen so das sie in normale Parklücken mehr oder weniger gut reinpassen .


    Wir stehen auch mit unserem WM häufig auf solchen Parkplätzen .


    LG Seadancer

    Unser WW und WM :



    Unser Lumpi


    Ahorn Van 620


    und damit am liebsten Urlaub " Barfuss bis zum Hals " :thumbup:

  • Wir stehen auch mit unserem WM häufig auf solchen Parkplätzen .

    Wie?


    Obwohl du ja bekennend, 10 bis 12 Procent, über 3,5t bist.



    Wolfgang :undweg:

    Je größer der Horizont, desto kleiner der Himmel.

  • Dieses Parkverbot über 3,5 t in Industriegebieten, hat meines Erachtens den Grund, daß LKW-Fahrer, die dort übernachten,

    keine Toiletten haben.

    Ergo, nutzen sie wohl irgendwelche Ecken und Winkel für ihr Geschäft.


    Das wiederum versucht die Kommune mit der Beschilderung zu verhindern.


    Es wäre an der Zeit, daß eine Toilette zur Pflichtausstattung in den Fernverkehrs-LKW gehört.

    Machbar ist das sicherlich.


    Wolfgang

    Je größer der Horizont, desto kleiner der Himmel.

  • Hallo ,


    seit wann wird ein Fahrzeug erst gewogen bevor es auf einem Parkplatz abgestellt werden darf ?


    Nebenbei musste ich seit dem ich den Führerschein habe , > 40 Jahre noch mit keinem Fahrzeug über eine Waage fahren ( ausgenommen Waagen bei Baustoffhändlern oder Entsorgungsfirmen )


    LG Seadancer

    Unser WW und WM :



    Unser Lumpi


    Ahorn Van 620


    und damit am liebsten Urlaub " Barfuss bis zum Hals " :thumbup:

  • seit wann wird ein Fahrzeug erst gewogen bevor es auf einem Parkplatz abgestellt werden darf ?

    Aha! Vorsatz!


    Doppelte Strafe.



    Aber laß mal. Du merkst es sowieso nicht.

    Bist aber sonst sicher ein feiner Kerl.


    Grüße nach Oberschwaben


    Wolfgang :ok:

    Je größer der Horizont, desto kleiner der Himmel.

  • Ein Blick ins Gesetz ist wie so oft die einzig richtige Handlung:

    (hier die Anlagen zu §§40-42 StVO)


    1048-12 Piktogramm Lkw:

    Kraftfahrzeuge mit einer

    zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger

    und Zugmaschinen

    ausgenommen Personenkraftwagen, Kraftonmibusse


    1048-13 Piktogramm Lkw Gespann:

    Lastkraftwagen mit Anhänger


    1048-10 Piktogramm Pkw:

    Personenkraftwagen


    10-48-11 Piktogramm Pkw Gespann:

    Personenkraftwagen mit Anhänger


    Man kann schon erkennen was der Wille des Gesetzgebers ist.

    Nämlich eine dreigliedrige Qualifizierung der Fahrzeugarten.

    (Parken - Parken für bestimmte - Parken für ganz bestimmte)


    Leider dreht die Rechtsprechung das manchmal ins Absurde.

    Mir ist jedoch kein Urteil bekannt wo ein Gespannfahrer

    bei Zusatzzeichen 1048-10 ordnungswidrig gehandelt hätte.

    Das waren dann immer flankierende Verstöße wie "nicht in der Markierung geparkt" oder so.


    P.S. Man bemerke Wohnmobile bis 3,5t werden überhaupt nicht bedacht! Das gilt im übrigen auch für den California!

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Parken nur für PKW verhindert aber nicht, dass dort Sprinter/Ducato/... abgestellt werden. Das sind PKW.


    Hallo ,


    ja alles bis 3,5 T zählt als PKW und Transporter bzw Kastenwagen wind ja auch meist von den Abmessungen so das sie in normale Parklücken mehr oder weniger gut reinpassen .

    Das ist wohl leider falsch.


    Ge- und Verbote | Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

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