Wohin mit der Reserverad

  • Noch ein Hinweis: Schau mal auf die Traglast der Stahlfelgen, oft reicht die nicht aus (hört sich komisch an, ist aber bei einer 2 Tonnen Achse so!), deshalb eine Alufelge von Wiedemann mit passender Traglast!

  • Das Ersatzrad wird um einiges günstiger als von mir geschätzt, was mir die Entscheidung erleichter hat. Problem was ich jetzt habe ist das Gewicht des Reserverad von 24 kg, der Enduro Halter darf maximal 23 kg. Gibt es da noch Alternativen an Unterbauhalter?


    Oder könnte ich mit er ALU Felge das eine KG sparen.


    Egal ob:camping: oder :0-0: ich bin dabei.

    Einmal editiert, zuletzt von hotoyo ()

  • Das Ersatzrad wird um einiges günstiger als von mir geschätzt, was mir die Entscheidung erleichter hat. Problem was ich jetzt habe ist das Gewicht des Reserverad von 24 kg, der Enduro Halter darf maximal 23 kg. Gibt es da noch Alternativen an Unterbauhalter?


    Oder könnte ich mit er ALU Felge das eine KG sparen.


    wie schwer ist der Wohnwagen? Stahlfelgen gehen die meisten nur bis 950kg,

  • Das Ersatzrad wird um einiges günstiger als von mir geschätzt, was mir die Entscheidung erleichter hat. Problem was ich jetzt habe ist das Gewicht des Reserverad von 24 kg, der Enduro Halter darf maximal 23 kg. Gibt es da noch Alternativen an Unterbauhalter?


    Oder könnte ich mit er ALU Felge das eine KG sparen.


    hier ein Stahlrad mit 1000kg https://www.rsu.de/p/alcar-017…er_112&changedFilter=true


    Alu ist nicht leichter


    dazu diesen Reifen, und fertig, es ist ein Ersatzrad, mehr nicht, https://www.idealo.de/preisver…5r-hankook.html#datasheet

  • hier ein Stahlrad mit 1000kg https://www.rsu.de/p/alcar-017…er_112&changedFilter=true


    Alu ist nicht leichter


    dazu diesen Reifen, und fertig, es ist ein Ersatzrad, mehr nicht, https://www.idealo.de/preisver…5r-hankook.html#datasheet

    Im Fahrzeugschein steht nur die Reifengröße 215/70R15/ laut Reifenhändler wiegt das Rad 24 kg. Also für den Enduro Halter zu schwer.

    Unser Wohnwagen wiegt Urlaubsfertig 1850 kg, und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg.

    Egal ob:camping: oder :0-0: ich bin dabei.

  • Im Fahrzeugschein steht nur die Reifengröße 215/70R15/ laut Reifenhändler wiegt das Rad 24 kg. Also für den Enduro Halter zu schwer.

    Unser Wohnwagen wiegt Urlaubsfertig 1850 kg, und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg.

    wäre mir als Ersatzrad egal, hauptsache es passt und ich komme von der Bahn und kann weiterfahren.

    Das 195/15C hat 975kg Traglast, was für den 2T Wohnwagen reicht da der je nach Stützlast nur 1900kg Achslast haben darf.

  • Ich sichere mich mit ein Reserverad ab, was ja auch ok ist.

    Soll dann aber Ständig mit ein Reserverad im Halter fahren, wobei der Halter nicht für das Gewicht zugelassen ist. Frage ist jetzt was schlimmer ist, das Rad eventuell auf der Bahn zu verlieren, oder ein eventuell Platten den ich vor Ort nicht flicken kann.


    Sollte ich mit einen geplatzten Reifen einen Unfall verursachen zahlt es die Versicherung.

    Verliere ich das Reserverad weil der Halter nicht für das Gewicht ausgelegt war, könnte ich ein Problem bekommen.

    Also wenn schon ein Ersatzrad dann auch richtig.

    Egal ob:camping: oder :0-0: ich bin dabei.

  • Sollte ich mit einen geplatzten Reifen einen Unfall verursachen zahlt es die Versicherung.

    Das hast du von deiner Versicherung schriftlich?


    Gruß Thomas

  • Ich glaube nicht daß ein um 1kg zu schweres RR den Halter zerstört oder du es verlierst. Peter ;camper=

    Ich glaube es auch nicht.

    Sollte es aber ein verarbeitungsfehler geben, kann der Hersteller dieses auf die höhere Belastung schieben.


    Sorry ich möchte mich da an die Vorgaben halten, und die ist bei 23kg Traglast für den Enduro Halter.

    Egal ob:camping: oder :0-0: ich bin dabei.

  • Wenn ich das hier alles so lese, wohin sich meine ursprüngliche Frage so hin entwickelt hat - Irre ! 😀

  • Das hast du von deiner Versicherung schriftlich?


    Gruß Thomas

    Nennt sich Versicherungsbedingungen bzw. AKB... Ich weiß ja nicht, was du noch so versichert hast, aber ein großer Punkt jeder Kfz-Versicherung sind Unfallschäden :/

    2023:dsee-Camp Übernachtungsoase, Wietzendorf (D); Camping Nordsee, Büsum (D); Calido-Camping, Reinsdorf (D); Campingplatz Gut Kalberschnacke, Drolshagen (D); Camping Fossalta, Lazise (I)

    2022: Camping Tisens, Tisens (I); Camping Fossalta, Lazise (I); Campingplatz Gut Kalberschnacke, Drolshagen (D)

    2021: Camping Gut Horn, Waging am See (D); Weserbergland Camping, Heinsen (D); Achtern Diek, Nordermeldorf (D); Mein Campingpark, Lindlar-Oberbüschem (D)

  • aber ein großer Punkt jeder Kfz-Versicherung sind Unfallschäden :/

    Stichwort :

    Die VK zahlt nur, wenn der Schaden durch ein "unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis" verursacht worden ist


    Und wie nachweisen?


    Gruß Thomas

  • Platzt ein Reifen ohne äußere Einwirkung, dann ist das ein Betriebsschaden. Der Betriebsschaden und die unmittelbaren Folgen am eigenen Fahrzeug, z.b. durch den Stahlmantel des defekten Reifens, der das Radgehäuse beschädigt, sind durch eine VK abgesichert, wenn das in den AKB enthalten ist, wie z.b. bei der HUK oder DEVK.

    Entstehen durch den defekten Reifen Schäden an einem Fremdfahrzeug, so ist das ein Unfallschaden - die Haftpflicht übernimmt.

    Platzt der eigene Reifen ohne äußere Einwirkung und das eigene Fahrzeug prallt gegen eine Mauer, so gilt der Aufprall auf die Mauer als Unfall - die VK zahlt.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Platzt der eigene Reifen ohne äußere Einwirkung und das eigene Fahrzeug prallt gegen eine Mauer, so gilt der Aufprall auf die Mauer als Unfall - die VK zahlt.

    Meine Infos basieren auf die

    Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 – Stand: 28.09.2022

    und den aktuellen Musterbedingungen des GDV zufolge ist dies der Fall



    Ausserdem

    Schäden, die auf den normalen Betrieb des Fahrzeugs zurückzuführen sind, insbesondere solche die durch "normale Abnutzung, durch Material- oder Bedienungsfehler an dem Fahrzeug oder seinen Teilen entsteh(en), ferner Schäden, die zwar auf einer Einwirkung mechanischer Gewalt beruhen, aber zum normalen Betrieb des Kraftfahrzeugs gehören" sind von der Kaskoversicherung nicht gedeckt (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 31.03.2016, Az. 8 O 7495/15). Der BGH hat dies in einer Entscheidung vom 23.10.1968 (Az. IV ZR 515/68) so definiert, dass derartige Schäden Auswirkungen des normalen Betriebsrisikos sind, die in Kauf zu nehmen sind.


    Gruß Thomas

  • Und werden von HUK und Devk trotzdem abgedeckt

  • Und werden von HUK und Devk trotzdem abgedeckt

    Wenns so ist, ist doch alles Tutti


    Gruß Thomas

  • Betriebsrisiko bzw. Betriebsschaden ist der geplatzte Reifen. Dieser und die unmittelbaren Folgen sind dann durch die VK abgedeckt, wenn der VersVertrag Betriebsschäden einschließt - wie bei der HUK und der DEVK.

    Schau einfach in den konkreten Vertrag, die allgemeinen Bedingungen helfen da nicht weiter.

    Und Teil 2: Touchiert man in Folge eines geplatzten Reifens eine Wand, so ist diese Wand eine äussere Einwirkung - damit handelt es sich um einen Unfall.


    Hätte man nun einen Vertrag, der Betriebsschäden nicht einschließt, müsste man den geplatzten Reifen selber zahlen, den Schaden, der durch die Kollision mit der Wand entstanden sind, wäre jedoch durch die VK abgedeckt.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Noch ein Hinweis: Schau mal auf die Traglast der Stahlfelgen, oft reicht die nicht aus (hört sich komisch an, ist aber bei einer 2 Tonnen Achse so!), deshalb eine Alufelge von Wiedemann mit passender Traglast!

    Das ist ein Gerücht, dass von WW Herstellen in die Welt gesetzt wird, die zwingend Ihre Alus mit der 2T Achse vertreiben wollen. Stimmen tut es nicht!

    Mein 2t WW hat ab Werk Stahl Felgen.

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