ZDF war dabei: Kontrolle am Kamener Kreuz

  • Das reine Gewissen haben wir mit Sicherheit alle :saint: , aber zu verbergen habe ich viel, nämlich mein Privatleben was keinen - insbesondere keinen Polizeibeamten - etwas angeht. Dieser hat andere Aufgaben, wie das hier von verschiedener Seite schon ausgeführt wurde.

    lox-tt hat ja hier schon dargelegt, das ein Blick in den Wohnwagen oder Kofferraum nicht direkt eine Durchsuchung ist. Der PKW und der Wohnwagen sind nunmal nicht vollständig wie eine Privatwohnung, sondern auch Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen.


    Meinst du nicht auch, das es eher schlecht im Sinne der Verkehrssicherheit wäre, wenn der Polizist den Umfang seiner Kontrolle von deiner Kooperation abhängig machen würde? Es ist festgelegt was die Polizei kontrollieren darf und das ist auch gut so. Für alles weitere muß ein Anfangsverdacht vorliegen, den der Polizist auch benennen/belegen kann.

    Den Umfang der Kontrolle wird er normalerweise von den seiner Erfahrung nach beim kontrollierten Fahrzeug erwartbaren Problemen abhängig machen, stichprobenartig wohl auch noch den ein oder anderen weiteren Punkt. Er kann natürlich aber auch alles kontrollieren, zu dessen Kontrolle er befugt ist, dann wird die Kontrolle einfach nur aufwändiger und langwieriger für den Kontrollierten, der sich so unkooperativ zeigt.


    Ein Problem für die Verkehrssicherheit sehe ich da nicht, wenn sich der Polizist im Normalfall an seinen Erfahrungen orientiert, denn die Kontrollen sind ja sowieso nur Stichproben. Erfahrungen machen die oft besser, als reiner Zufall.

    2023:dsee-Camp Übernachtungsoase, Wietzendorf (D); Camping Nordsee, Büsum (D); Calido-Camping, Reinsdorf (D); Campingplatz Gut Kalberschnacke, Drolshagen (D); Camping Fossalta, Lazise (I)

    2022: Camping Tisens, Tisens (I); Camping Fossalta, Lazise (I); Campingplatz Gut Kalberschnacke, Drolshagen (D)

    2021: Camping Gut Horn, Waging am See (D); Weserbergland Camping, Heinsen (D); Achtern Diek, Nordermeldorf (D); Mein Campingpark, Lindlar-Oberbüschem (D)

  • Was für ein ausgemachter Blödsinn bzgl. Rechten oder vermeintlichen Rechten. Hier kennen sich ja ein paar besonders schlaue gut aus.


    Eine Kontrolle bzgl. Ladungssicherung und Gewichtskontrolle des PKW und WW werdet ihr mit eurem Wikipediawissen auch nicht verhindern können.

    Auf dem Strafzettel oder der Anzeige wird der Name des verordnenden Polizisten spätestens genannt, mit Dienstgrad. Reicht dann doch auch für die Rechthaber hier.


    Man kann ggf. durch freundliches Verhalten und Einsicht eine wohlgesonnenere Reaktion provozieren, so denn Spielraum besteht.


    Mein Haus z.B. betritt niemand ohne eine entsprechende Legitimation. WW oder PKW dürfen wohl kontrolliert werden. Das ist ein Riesenunterschied, mein Haus transportiere ich gewöhnlich nicht durch die Gegend. Dafür reicht auch kein Tieflader. Und ja, Kooperation hilft im Leben immer weiter.


    Sprüche wie „ das macht der Polizist nicht so gern“ gehören in die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben oder RTL.


    Wenn einige Leute so große Probleme mit der Exekutive haben, wird das schon einen Grund haben. Ich habe keine Probleme mit diesen Menschen, und das sind sie für mich. Mensch wie Du und ich.


    Ich wohne im Bereich der Grenze zu NL, da wird gerne mal was gekauft und ohne Anmeldung nach D eingeführt. Die Bundespolizisten haben ein gutes Gespür für solche Leute. Sieht man an den stehengelassenen Fahrzeugen an der Autobahnausfahrt nach Kontrolle. Die Fahrer haben dann vermutlich vorübergehend einen Aufenthalt auf Staatskosten.


    Sind also nicht ganz so blöd, unsere Polizisten. Und das gefällt mir gut.


    Wenn ich hier manche Sprüche lese, weiß ich, warum ich nie mehr sage dass es nicht schlimmer werden kann. Hier wird alles getoppt, wirklich alles.

  • Also, ich meine, die Polizeibeamten kommen nicht auf der Brennsuppe daher geschwommen.

    Die kennen in der Regel ihre Pappenheimer und wissen schon, wie sie denen beikommen.

    So ein Polizist wird geschult und erfährt aus den Analen der erfahrenen Kollegen mit der Zeit, worauf er zu guscken hat und wie man die Spreu vom Weizen getrennt bekommt.

    Mag auch sein, daß sich mal der eine oder andere Beamte täuscht und sich vergallopiert, denke aber, das tut die Gegenseite viel öfters und bildet sich sonstwas ein, mit seinem Nichtwissen. Keine Frage, niemand ist Freiwild für Kontrollorgane und zum Abschuß frei gegeben. Aber ich erinnere mich an die Zeiten, wo die zivilisierten Menschen einem Polizeibeamten noch Respekt zeigten und sich nicht aufführten, als wären sie der Chef.


    aber zu verbergen habe ich viel, nämlich mein Privatleben was keinen - insbesondere keinen Polizeibeamten - etwas angeht.

    Wie meinen? Das Privatleben liegt in Deinem Kofferraum bzw. im Wohnwagen?

    Wie sieht das denn aus und kann man das anfassen?

    Also, wenn ich in meinen Kofferraum schaue oder in den Wohnwagen sehe ich rein gar nichts von meinem Privatleben herumliegen.

    Keien Ahnung, was man mit diesem Spruch anfangen soll und was es da geben könnte,

    was ein zur Schweigepflicht vergatterter Polizist da erspähen könnte, an privatem Leben.



    Genau das nicht!!! Wenn man dem Beamten etwas verweigert wozu man nicht verpflichtet ist, wird dadurch kein Verdacht begründet.

    Wie zuvor schon erwähnt ... der Polizeibeamte, dem Du die Kooperation oder eine Antwort auf eine für Dich unberechtigte Frage verweigerst, wird seine Kontrolle auch ohne ausgesprochenen, begründeten Verdacht, durchziehen.

    Er hat eh gerade nichts anders vorgehabt und Zeit bis zum Abmarsch oder Feierabend.

    Es ist nicht seine kostbare Zeit, die er verplempert und er ist es nicht, der zu spät an die Schranke vom CP kommt - aber er hat einen längeren Katalog an kontrollierbaren Parametern und er kennt sein Rechte und Pflichten - so wie er Deine auch kennt.


    Du wärst nicht der erste Kandidat und wirst nicht der letzte sein, dem er mit Fug und Recht aufzeigt, wer am längeren Hebel sitzt.

    Der gibt Dir auch gerne seinen Ausweis zur Ansicht, damit Du die Dienstnummer ab- und Deine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben kannst.

    Solange er keinen gravierenden Fehler begangen hat, kann er Deiner schriftlichen Eingabe gelassen entgegen sehen. Ganz ohne interne Ermittlung ...



    Genau DAS ist ja auch der Punkt, an dem ich mir an die Stirn klopfe und es nicht verstehen kann,, daß so viele Miot-Menschen oft meinen, nur sie haben Rechte und man habe sie gefälligst in Ruhe zu lassen und darf von ihnen nichts fordern, nicht mal Freundlichkeit.

    :w von Rüdiger aus dem Bayerischen Nizza
    | Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen. |

    Wer zu wenig Fehler macht, hat zu wenig ausprobiert.

    Zu viel Nachdenken ist wie Schaukeln.

    Man ist zwar beschäftigt, kommt aber kein Stück weiter.


  • Die Homepage der Polizei in Baden-Württemberg sieht das aber anders...

    Nun habe ich mir doch mal die Homepage angeschaut, was ich ganz selten bei solchen Links mache. Denn das Ergebnis ist meistens das gleiche:


    Zitat


    Sowohl für uniformierte Polizistinnen und Polizisten als auch für Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei gilt, dass die von einer polizeilichen Maßnahme betroffene Person das Vorzeigen des Dienstausweises sowie die Nennung von Namen und Dienststelle verlangen darf.


    Zitat Ende


    Warum lesen die "Verlinkenden" ihre eigenen Links häufig nicht mal bis zum Ende :idea: ? Oder verstehen die nicht, was sie da lesen :help: ?

  • Kann das hier mal einer beenden.

    Danke!

    To be yourself is all that you can do. (Chris Cornell - RIP)

    Der eigentliche Obskurantismus ist nicht, daß man die Ausbreitung des Wahren, Klaren, Nützlichen hindert, sondern daß man das Falsche in den Kurs bringt.

    Johann Wolfgang von Goethe - Zitat-

  • Die Homepage der Polizei in Baden-Württemberg sieht das aber anders...


    Dienstausweis, Dienstmarke und K-Etui

    Ich sehe keinen Unterschied zwischen dem was ich geschrieben habe und dem Inhalt von deinem Link. Vielleicht solltest du das noch einmal durchlesen, im speziellen die letzten drei Absätze. Auch die dort genannten Einschränkungen sind sinnvoll, dürften aber bei einer Verkehrskontrolle nicht in Frage kommen.


    Es hängt vom Bundesland ab.

    Für Niedersachsen gilt z.b.:

    "§ 9 der Polizeidienstverordnung 350


    (1) Der Schutzpolizeibeamte ist im Dienst grundsätzlich durch seine Dienstkleidung ausgewiesen."

    Dito, im Absatz 2 heisst es nämlich: Bei Amtshandlungen ist auf Verlangen dem Betroffenen der Dienstausweis vorzuzeigen. Der Beamte ist berechtigt, dieses Ansuchen abzulehnen, wenn nach den Umständen keine vernünftigen Zweifel an seiner Eigenschaft als Polizeibeamter bestehen. Allerdings macht der Verordnungsgeber es seinen Beamten hier recht einfach anonym zu bleiben. Polizei ist Ländersache, aber im großen und ganzen sind die Regelungen doch recht einheitlich. Letztendlich aber auch hier kein Unterschied zu meinen Ausführungen, nur eine Hintertür für die Polizisten.


    lox-tt hat ja hier schon dargelegt, das ein Blick in den Wohnwagen oder Kofferraum nicht direkt eine Durchsuchung ist. Der PKW und der Wohnwagen sind nunmal nicht vollständig wie eine Privatwohnung, sondern auch Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen.

    Dann frage ich mich warum so ziemlich alle Rechtsanwälte, Versicherungen und Verkehrsclubs das gegenteilig sehen...


    Zudem würde ich mich fragen was der Polizist mit seiner "Inaugenscheinnahme" des Gaskastens bezwecken will. Eine aufgedrehte Gasflasche sieht genau so aus wie eine zugedrehte und er könnte höchstens sehen ob die Gurte an den Gasflaschen sind. Den Blick in den Wohnwagen würde ich ihm im Sinne der Ladungssicherung ebenfalls gestatten, er darf seinen Kopf reinstecken. Mehr sollte nicht nötig sein um zu sehen das da keine ungesicherten Gegenstände herumliegen. Alles was darüber hinausgeht ist eine Durchsuchung.


    Den Umfang der Kontrolle wird er normalerweise von den seiner Erfahrung nach beim kontrollierten Fahrzeug erwartbaren Problemen abhängig machen, stichprobenartig wohl auch noch den ein oder anderen weiteren Punkt. Er kann natürlich aber auch alles kontrollieren, zu dessen Kontrolle er befugt ist, dann wird die Kontrolle einfach nur aufwändiger und langwieriger für den Kontrollierten, der sich so unkooperativ zeigt.


    Ein Problem für die Verkehrssicherheit sehe ich da nicht, wenn sich der Polizist im Normalfall an seinen Erfahrungen orientiert, denn die Kontrollen sind ja sowieso nur Stichproben. Erfahrungen machen die oft besser, als reiner Zufall.

    Ich bin mir sehr sicher, das ein Polizist einen festen Fahrplan hat wenn er eine Kontrolle durchführt, von den allgemeinen bis zu den darauf aufbauenden spezielleren Dingen. Daran wird er sich wohl orientieren. Wenn er auf manche Fragen keine Antwort erhält oder seinen "Verdacht" benennen soll, kann man das wohl kaum als unkooperativ bezeichnen. Umso schlimmer, wenn er dann dem Verkehrsteilnehmer eine "Sonderbehandlung" im Sinne von "Dem zeig ich es!" angedeihen lässt. Dann wäre er wohl schlichtweg nicht geeignet für den Polizeidienst.


    Und wie schon eingangs gesagt, die Ausgangslage ist immer ein tadelloser Zustand der zu kontrollierenden Dinge und ein höflicher Umgangston.


    Aber ich erinnere mich an die Zeiten, wo die zivilisierten Menschen einem Polizeibeamten noch Respekt zeigten und sich nicht aufführten, als wären sie der Chef.

    Ein sehr guter Einwand, der aber genauso umgekehrt gilt! Erinnerst du dich, ich hatte geschrieben das es auch bei den Polizisten Solche und Solche gibt ;)


    Und das findest du gut und richtig so? Nebenbei bemerkt, der Dienstherr (das Land) ist haftbar für alle Schäden (auch Zeit!) die dir durch die Amtshandlung eines Polizisten entstehen. Ausserdem ist eine verdachtsunabhängige Ermittlung (wie z. B. eine Durchsuchung) ein Straftatbestand. Also nix mit Dienstaufsichtsbeschwerde.

  • Habt ihr keinen Friseur?

    Man, man, man

    Innerhalb Europas hat jeder die freie Wohnortwahl. Wenn ich so unzufrieden wäre, wäre ich schon lange "ausgereist".

    ;(

    Um was gehts hier eigentlich? Wer will hier wen missionieren und was ist das Ziel?

    Meinetwegen kann jeder in meinen Wohnwagen rein, wenn es vorher vernünftig kommuniziert wurde.

    Und Andere können auch gerne auf dicke Hose und mündiger Bürger machen. Is mir vollkommen egal.

    Deshalb > reicht jetzt. Echt.

    Ach - und übrigens:

    abends ist es dunkler als draußen.

    Das sollten wir mal ernsthaft diskutieren, denn das macht mir Angst und schränkt mich in meinen Persönlichkeitsrechten ein!

    To be yourself is all that you can do. (Chris Cornell - RIP)

    Der eigentliche Obskurantismus ist nicht, daß man die Ausbreitung des Wahren, Klaren, Nützlichen hindert, sondern daß man das Falsche in den Kurs bringt.

    Johann Wolfgang von Goethe - Zitat-

    Einmal editiert, zuletzt von Jonny_Holly ()

  • Ich frage mich nur, was bei dem Szenario, um dass es hier geht - aufgebaute Kontrollstation mit Wiegeanlage, mehrere Einsatzfahrzeuge und -kräfte - mit der Forderung nach dem Ausweis bezweckt werden soll.
    Liest man die entsprechenden Vorschriften, so soll der Ausweis dann vorgezeigt werden, wenn der Kontrollierte Zweifel daran hat, dass der Kontrollierende tatsächlich Polizist ist.
    Wozu also?

    Als wir damals kontrolliert wurden, waren nacheinander drei oder vier Beamte mit uns befasst - warum sollte man sich von jedem den Ausweis zeigen lassen?

    Ich erkenne darin keinerlei Sinn.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Erinnerst du dich, ich hatte geschrieben das es auch bei den Polizisten Solche und Solche gibt ;)

    Ja, ich erinnere mich und weiß das auch, weil ich "solche" Polizisten (privat) kenne

    bzw. nicht-privat schon mit zu tun hatte.

    Muß aber dazu sagen, zu eskalierenden oder für eine der beiden Seiten netwürdigenden, weil sinnfreien, Diskussionen kam es noch nie - erwachsene Menschen kriegen das hin.


    Und das findest du gut und richtig so?

    Schön wäre es jedenfalls nicht und jenachdem auch nicht unbedingt "richtig".

    Im Sinne von "Recht" und "berechtigt" aber schlecht nachzuweisen,

    daß es bloße Willkür war, wenn ein Beamter seine Sache aus Trotz durchzieht. Oder?


    Nebenbei bemerkt, der Dienstherr (das Land) ist haftbar für alle Schäden (auch Zeit!) die dir durch die Amtshandlung eines Polizisten entstehen. Ausserdem ist eine verdachtsunabhängige Ermittlung (wie z. B. eine Durchsuchung) ein Straftatbestand. Also nix mit Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Eine gründliche, nicht mutwillig in die Länge gezogene Kontrolle nach Fahrplan (Checkliste) läßt sich schlecht als unzulässige Amtshandlung darstellen, meine ich.


    Und daß eine Inaugenscheinnahme zwecks Überprüfung der Ladungssicherung keine Durchsuchung darstellt, hatten wir schon. Hat nix mit Privatleben zu tun.

    Dito beim Blick in den Gaskasten - sind die Gurte angelegt, kann höchstens noch die Frage nach dem Ventilzustand kommen, falls kein CS sichtbar wäre.


    Warum eigentlich die ganze Haarspalterei?

    Weil wir als Caravaner aus Versehen ständig im Rahmen der Schleierfahndung, auf der Suche nach Drogen, geschmuggelten Kippen oder Schnaps oder geschleusten Menschen im Focus stehen oder weil kontrollierende Poliezeibeamte unsere erklärten Feinde sind?

    :w von Rüdiger aus dem Bayerischen Nizza
    | Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen. |

    Wer zu wenig Fehler macht, hat zu wenig ausprobiert.

    Zu viel Nachdenken ist wie Schaukeln.

    Man ist zwar beschäftigt, kommt aber kein Stück weiter.


  • der Dienstherr (das Land) ist haftbar für alle Schäden (auch Zeit!) die dir durch die Amtshandlung eines Polizisten entstehen.

    Hast du schonmal versucht den zeitlichen "Schaden" einzuklagen?

    :up:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Moin,

    es scheint hier ja den einen oder anderen zu geben, die ein großes Problem mit der Polizei zu haben.

    Bei einer normalen/freundlichen Ansprache durch den Beamten muss ich nicht nach der Personalnummer fragen.

    Und wenn ich nichts zu verbergen habe, Überladung usw., dann lasse ich die "Jungs" in meinen WW und zeige alles was

    sie kontrollieren möchten.

    Und sollte etwas nicht i.O. sein und ich darüber einen entsprechenden Hinweis bekommen bin ich sogar dankbar.

    Meist bleibt es dann bei einer Belehrung, wenn ich nicht gerade mit z.B. 100 Kg Überladung unterwegs bin.

    Bei einer Kontrolle im Ausland läuft so etwas meist anders ab.

    In A und CH kann ich mich mit den Beamten noch unterhalten und die Vorwürfe verstehen. Zahlen muss ich bei Verstößen trotzdem.

    In Ländern deren der Sprache ich nicht mächtig bin habe ich ganz schlechte Karten. Und da hilft auch das Verlagen nach einer

    Dienstnummer nicht. Da wird gezahlt oder das Gespann wird notfalls sicher gestellt usw.!


    Und noch einen Tipp an den "Personalnummernfrager": schon mal überlegt wie viele Stunden du notfalls stehst, bis alles

    überprüft wurde?


    VG

    Heizerknecht

  • Man oh man, das scheint hier ein besonderes Becken für Kleingeister höchsten Ranges zu sein:help: .

    Gruß Markus


    Unterwegs mit Eriba Nova 480 MY2022 (2,0t)

    Mercedes-Benz GLC 300 de 4MATIC (X254)

    PHEV powerd by HVO 100 Diesel und E-Power

  • ....

    Warum eigentlich die ganze Haarspalterei?

    Weil wir als Caravaner aus Versehen ständig im Rahmen der Schleierfahndung, auf der Suche nach Drogen, geschmuggelten Kippen oder Schnaps oder geschleusten Menschen im Focus stehen oder weil kontrollierende Poliezeibeamte unsere erklärten Feinde sind?

    FACK!

    ...

    Wir sind ziemlich viel mit dem Anhängsel unterwegs, insbesondere in den letzten 5 Jahren (pro Jahr gute 10.000 km, manchmal auch mehr). Trotzdem sind wir in rund 20 Jahren bisher nur dreimal kontrolliert worden - einmal (!) in Deutschland und zweimal in Frantzia.


    Dabei handelte es sich immer um Verkehrskontrollen im Sinne der StVO §36 (bzw. vergleichbar in FR), aber nie um Durchsuchungen oder verdachts- und anlassunabhängige Kontrollen.

    StVO §36 Abs 5 besagt. "Verkehrskontrollen sind sowohl solche zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Führer oder der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere als auch solche zur Prüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung der Fahrzeuge."


    Eine verdachtsunabhängige Kontrolle habe ich mehrfach erlebt - und zwar zu Zeiten des sogenannten "Deutschen Herbstes" 1977. Das ist ganz was anders.


    Ich denke, man sollte einfach mal auf dem Boden bleiben und aus einer Mücke keinen Elefanten machen.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Ich finde eher, das hier einige insoweit mit einer blühenden Phantasie gesegnet sind, das sie sich hier auf Sachen beziehen, die so nie geschrieben wurden. Der nächste extrapoliert das dann weiter und am Schluß kann man sich nur noch wundern was daraus wurde :rolleyes: Danke an Heizerknecht der hier ein sehr schönes Beispiel dafür mit seinem Beitrag geliefert hat.


    Ein jeder darf soviel Untertan sein wie er will, er darf glauben das dem kontrollierenden Polizisten alles gestattet ist und auch das man von diesem bei "Ungehorsam" oder Nachfrage über Stunden festgesetzt werden kann. Jeder darf glauben das alle Polizisten grundsätzlich ein Ausbund der existierenden Tugenden sind sowie nur das Beste für die kontrollierte Person im Sinn haben. Ich will euch nicht beeinflussen, habe eben nur ein paar Fakten dazu gestellt.

  • Ich würde eher sagen, dass den Rettungs und Kontrollorganen oft nicht mit dem nötigen Respekt begegnet wird.

    Und der Deutsche dazu neigt seine Aversion seinem Gegenüber direkt zu Übermitteln anstatt erst einmal die Kontrolle abzuwarten.

    Ich bin immer auf Augenhöhe behandelt worden bin aber auch nicht so verpeilt zu glauben, dass alle Polizisten gute Menschen sind.

    Das hält mich aber nicht davon ab, erst einmal an das Gute zu glauben.

  • :bla::bla::bla:

    Es wird nirgends so viel eigene Wahrheit verbreitet wie in Foren und sonstigen sozialen Medien.

    Wer diese Art von Information als Quelle ansieht, dem ist leider nicht mehr zu helfen.


    Hier wurde schon mehrfach dargelegt das nicht alles Gold ist was glänzt, jedoch sollte man nicht davon ausgehen, dass das eine Mehrheit darstellt.

    "Nicht, wer am lautesten schreit hat Recht, sondern (der)diejenige welche(r) mit zuverlässiger Sicherheit darlegen kann, dass dem so ist was behauptet wird."


    Letztendlich ist es die Legeslative, welche unterstützt durch die Executive unsere Regeln durchsetzt, welche dann durch die Judikative auf Rechtmäßigkeit überprüft wird.

    Das nennt sich dann Demokratie.

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